Rechercheure dürfen nicht über das hinausgehen, was vernünftigerweise erforderlich ist, um Beweise für vermutetes Fehlverhalten zu erhalten.
Sie dürfen Personen, über die sie möglicherweise berichten, nicht belästigen. Es ist uns wichtig, dass wir als Journalisten jederzeit angemessen handeln, wenn wir Nachforschungen anstellen und die Meinung von Personen einholen, die möglicherweise Teil der Geschichten sind, an denen wir arbeiten.
Rechercheure müssen beim Umgang mit Informationen, auf die sie bei ihren Nachforschungen stoßen, Vorsicht walten lassen und dürfen keine privaten Details veröffentlichen, ohne dass dafür ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht. Es muss auch darauf geachtet werden, dass nicht unnötig Informationen oder Bilder von Personen veröffentlicht werden, die möglicherweise Familienmitglieder oder mit den Personen, die Gegenstand unserer Ermittlungen sind, verwandt sind.
TenFour Media fordert andere Medien, die auf unserer Arbeit aufbauen, auf, diese Grundsätze ebenfalls zu befolgen. Wenn es gerechtfertigt ist, können wir unsere Beiträge mit Hinweisen versehen, die diese Punkte betonen. Bei der Verwendung von Inhalten aus sozialen Medien sollten Personen, die auf den Bildern oder Videos zu sehen sind oder identifizierbar sein könnten, gebührend berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie die betreffenden Inhalte nicht selbst erstellt oder gepostet haben. Rechercheure müssen auch die Folgen für gefährdete Gruppen bedenken, die in Videos oder Bildern identifizierbar sein könnten, bevor sie solche Inhalte verwenden.
Die Auswirkungen auf Opfer, Überlebende oder Angehörige, die durch Unfälle oder Katastrophen Verluste erlitten haben, müssen ebenfalls sorgfältig bedacht werden. Wenn unsere Rechercheure im Laufe ihrer Arbeit auf sie zugehen, gehen sie stets mit Mitgefühl und Verständnis vor.
Auch bedacht werden die Folgen der Veröffentlichung von Details in Berichten, die das Leiden oder den Verlust dieser Personen noch verstärken könnten.